Akkreditierungsbedingungen

Akkreditierungsbedignungen der Botschaft der W.A.O. für den Eintritt in den Sicherheitsbereich der Botschaft und die Nutzung von Informationen, welche durch die W.A.O. Botschaft bereitgestellt werden

  1. Geltungsbereich

Diese Akkreditierungsstimmungen gelten für jedwede Entität, welche einen direkten und unmittelbaren Kontakt und/oder Dienste, Leistungen oder Mitgliedschaften der W.A.O. anstreben sowie für alle Personen, die in den Sicherheitsbereich der Botschaft eintreten möchten und die Webdienste auf der Seite der W.A.O. Botschaft https://botschaft-wao.org nutzen und in Anspruch nehmen möchten.

  1. Voraussetzungen

Um in den Sicherheitsbereich der Botschaft eintreten zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person/Entität muss sich ausweisen und/oder legitimieren können. Dies ist mit einem Reisepass, einer ID Karte, einer Flüchtlingskarte, einer Geburtsurkunde, einem Herkunftsnachweis oder gleichartigem Dokument möglich.
  • Im Falle, dass die Person bereits staatenlos ist, ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Staatsangehörigkeit zu erbringen, Gleiches gilt für die Flucht aus Kriegsgebieten und Asylsuchenden
  • Die Person muss eine Akkreditierung besitzen.
  • Die Person muss die Sicherheitsbestimmungen der Botschaft einhalten und akzeptieren.
  1. Akkreditierung

Die Akkreditierung wird von der Botschaft ausgestellt. Die Akkreditierung ist personengebunden und entitätsbezogen und zu keinem Zeitpunkt übertragbar.

  1. Datennutzungsverbot

Personen und/oder Entitäten, die in den Sicherheitsbereich der Botschaft eintreten, sind verpflichtet, alle personenbezogenen/entitätsbezogenen Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

  1. Geheimhaltungsklausel

Personen und/oder Entitäten, die in den Sicherheitsbereich der Botschaft eintreten, sind verpflichtet, alle geheimen Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere:

  • Informationen über die Sicherheit der Botschaft
  • Informationen über die diplomatischen Beziehungen der Botschaft
  • Informationen über die internen Abläufe der Botschaft
  • Jedwede Art von Dokumentation auf Papier und/oder Datenträger
  • Jedwede Form von digitalisierten Daten
  • Jedes gesprochene Wort und Bild, Ton und Schriftform

Geheime Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die zur Kenntnisnahme berechtigt sind. Berechtig sind nur Personen/Entitäten mit entsprechender Sicherheitsfreigabe und Autorisierung. Die Sicherheitsfreigabe und Autorisierung ist jederzeit vorzuzeigen und zu validieren.

 

Die Zuwiderhandlung und unautorisierter Übermittlung und Weitergabe von Daten und Informationen, welche im Zuge der Arbeit mit der W.A.O. erstellt und/oder ermittelt werden ist strafbar und wird mit einem Bußgeld von 33.000 CHF oder 1 BTC geahndet. Es erfolgt zeitgleich Ausschluss aus dem Sicherheitsbereich und hat die Einziehung der Sicherheitskarte zur Folge. Die Akkreditierung gilt in diesem Fall als sofort aufgelöst. Gleiches gilt für gemachte Falschangaben gegenüber dem konsularischen Personal und der beigestellten Berater des diplomatischen Corps.