Notfallmanagement der Botschaft

Wir freuen uns, Ihnen ZV-ID als Programm für eine Identifikationslösung im Sinne der IV. Genfer Konventionen und ihrer Zusatzartikel vorstellen zu können. Für Menschen, die aufgrund von Krieg, politischer Verfolgung oder Staatenlosigkeit Schwierigkeiten haben, ihre Identität anerkennen zu lassen oder ihre Identität als freie Menschen unabhängig von politischen Verfolgungen und Lebensumständen in Kriegsgebieten leben wollen. Unsere Lösung ist ein völkerrechtlich anerkannter Prozess zur Vergabe einer Identität, welche als Souveräne Identität global grenzüberschreitendes Reisen und territorialen Aufenthalt  garantiert und  Ihnen hilft, Ihre Rechte und Vorteile zu sichern, unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort.

Menschen, welche frei und unabhängig von Regierungen und politischen Dogmen, frei von politischer Verfolgung, frei von Flucht aus ihrer Heimat, angstfrei ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen möchten, geben wir die Möglichkeit im Rahmen internationaler Abkommen eine Identität anzunehmen, welche keinerlei Willkür durch Regime und kriegsführenden Parteien ausgesetzt werden kann. Der Schutz der freien Menschen ist international in unterschiedlichen Abkommen wie UN-Abkommen, IV. Genfer Abkommen, Internationale Rot Kreuz Abkommen und vielen anderen Abkommen durch die Staaten dieser Welt ratifiziert. 

Die World Allod Organisation (W.A.O.) erkennt Art. 142 des IV. Genfer Abkommens, an als supranationale Organisation an vorderster Front, um Staatenlosen, Flüchtlingen, Asylsuchenden und politisch Verfolgten Menschen Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Unser Engagement reicht von der Bereitstellung neuer international anerkannter Identitäten bis zur rechtlichen Unterstützung bei politischer Verfolgung und Zwangsmaßnahmen durch korrupte Regierungen welche für wirtschaftlichen Niedergang stehen. Wirtschaftsflüchtlinge sind Politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Konventionen.

Politisch Verfolgte

Staatenlose & Flüchtlinge

Unsere Leistungen

Wir erbringen ausschliesslich gemeinnützige und völkerrechtlich festgeschriebene Leistungen in unserer Botschaft

  • Identitätsfeststellungverfahren

  • Ausstellung einer ZV- ID

  • Hilfestellung bei Problemen mit Behörden

  • Diplomatische Dienste

Die W.A.O. Botschaft erbringt Dienste, welche Botschaften aller Regierungen erbringen. Der Unterschied zur W.A.O. Botschaft besteht, indem wir frei von Regierungsauflagen und politischen Vorgaben für die Menschen einstehen um friedliche und freiheitliche Existenz von schutzsuchenden Menschen sicherzustellen.

Die ZIVILSCHUTZKARTE ist eine Schutzidentität im Personenstand „geschützte Person“ gemäß Art 3. und 4 des IV. Genfer Abkommen und seiner Zusatzartikel als „Zivilist“ in Kriegsgebieten, militärisch besetzten Gebieten, Konfliktgebieten und Konfliktzonen bis zur endgültigen Feststellung der Identität im Identitätsfeststellungverfahren der W.A.O. Welt Allod Organisation.

 

Das Identitätsfeststellungsverfahren dient der Feststellung der tatsächlichen Identität mittels Herkunft, Abstammung und Staatsangehörigkeit. Das Verfahren kann bis zu zwölf Monate dauern. Während der Dauer des laufenden Verfahrens durch Antrag auf Identitätsfeststellung dient die Zivilschutzkarte als Beweis des Personenstand „geschützte Person“ gemäß Art. 3. und 4. des IV. Genfer Abkommens und seiner Zusatzartikel als „Zivilist“ in Kriegsgebieten, militärisch besetzten Gebieten, Konfliktgebieten und Konfliktzonen.

Was bedeutet Staatenlosigkeit?

Ein staatenloser Mensch ist jemand, der keine Staatsangehörigkeit besitzt und somit von keinem Staat anerkannt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise der Verlust der Staatsangehörigkeit durch Entzug oder auch durch Geburt in einem Konfliktgebiet oder militärisch besetztem Gebiet, welche keine Staatsangehörigkeiten vergeben können. Dies aus völkerrechtlichen Gründen. Staatenlose haben oft keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wie zum Beispiel einer Arbeitserlaubnis, Sozialleistungen oder einer angemessenen Bildung. Sie leben oft in prekären Verhältnissen und sind anfällig für Diskriminierung und Ausbeutung. International gibt es Bestrebungen, die Situation von staatenlosen Menschen zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Darunter fällt auch die Möglichkeit, eine international anerkannte Identität, zu erwerben und somit als selbstbestimmter Mensch am sozialen Leben wieder teilnehmen zu können.

Wie hilft die W.A.O. Botschaft staatenlosen Menschen?

Die W.A.O. Botschaft hat ein Hilfsprogramm aufgelegt, welches die IV. Genfer Konventionen als Grundlage nutzt um Menschen, Politisch Verfolgten und Staatenlosen in Konfliktgebieten, Kriegsgebieten und militäriscvh besetzten Gebieten einen rechtlichen Schutzstatus zu gewähren. Als politisch neutrale und unabhängige Supranationale Friedensorganisation sind wir völkerrechtlich legimitert Menschen eine Identität und eine Schutz zu gewähren.

Was habe ich für Vorteile als "Geschützte Person" mit der ZV-ID

Personen, die durch die Vierte Genfer Konvention unter Zivilschutz stehen, genießen verschiedene Vorteile. Dazu gehören Schutz, Hilfeleistungen sowie Such- und Rettungsmaßnahmen. Diese Abkommen fördern die internationale Zusammenarbeit zwischen Staaten, um in humanitären Krisenzeit Menschen in Not zu unterstützen.

Schutz vor gezielter Gewalt gegen Zivilpersonen

Gemäß den Genfer Abkommen sind Träger einer Zivilschutzkarte vor gezielter Gewalt und Angriffen durch bewaffnete Gruppen geschützt, was ihre Sicherheit in Konfliktsituationen erhöht.

Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung

Die Zivilschutzkarte gewährt Schutz vor Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gemäß Artikel 3 der IV. Genfer Konventionen und anderen einschlägigen internationalen Menschenrechtsinstrumenten.

Entschädigung bei rechtswidriger Inhaftierung

Im Falle einer rechtswidrigen Inhaftierung gemäß Artikel 70 des IV. Genfer Abkommens hat der Träger Anspruch auf finanzielle Entschädigung für entgangene Erwerbseinnahmen. Die Zivilschutzkarte gewährt Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, sichert das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit und verhindert zusätzliche Gefahren oder Verfolgung. Bei rechtswidriger Inhaftierung besteht Anspruch auf finanzielle Entschädigung für entgangene Erwerbseinnahmen.

Schutz vor Enteignung und Verlust des Eigentums

Die Zivilschutzkarte schützt den Träger vor Enteignung oder Verlust seines Eigentums ohne angemessene Entschädigung gemäß Art 33, Art 147 und 148 IV. Genfer Abkommens und den internationalen Menschenrechtsstandards. Eine Verpfändung oder Wegnahme des Hauses einer geschützten Person, die sich nicht in Wohnhaft befindet, ist nicht möglich, ohne eine angemessene Entschädigung gemäß diesen Standards zu gewähren.

Immunität gegen Verwaltungsakte

Der Inhaber der Zivilschutzkarte unterliegt keinen Verwaltungsakten oder Eingriffen durch staatliche Behörden oder internationale Organisationen. Aufgrund der fehlenden Staatenangehörigkeit kann der Träger der ZV-ID keiner Nationalen Behörde rechtsunterworfen werden. Ausser er stimmt der Unterwerfung ausdrücklich zu (z.B. bentragung einer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis im Konfliktstaat).Dies schafft eine rechtliche Immunität und gewährleistet den Schutz vor unerwünschter Einmischung in persönliche Angelegenheiten.

Gesundheit und Vorsorge

Träger einer Zivilschutzkarte haben in vielen Ländern erleichterten Zugang zu Gesundheitsdiensten, wie teilweise kostenfreien oder vergünstigten medizinischen Untersuchungen, Impfungen und Behandlungen. Sie sind auch vor Diskriminierung bei der medizinischen Versorgung geschützt und haben Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten gemäß Menschenrechtsstandards. Eine geschützte Person unterliegt nicht einer Anordnung zur Zwangsimpfung gemäß den Genfer Abkommen, aufgrund einer angeblichen Pandemie.

Freizügigkeit und Recht auf Asyl

Gemäß Artikel 31 der IV. Genfer Flüchtlingskonvention garantiert die Zivilschutzkarte dem Träger das Recht auf freie Bewegung und das Recht, in einem anderen Land Asyl zu suchen, ohne dafür bestraft zu werden. Auch ist eine Einreise in jedwedes Land möglich und darf nicht verweigert werden.

Internationale Anerkennung und Schutz

2. Die Zivilschutzkarte der W.A.O. gewährt weltweit anerkannten Schutz gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts, darunter die IV. Genfer Konvention, wodurch der Träger vor Ausweisung, Zurückweisung und Zwangsabschiebung geschützt ist.

Bereits Akkreditiert?